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   BFH, 31.07.1964 - VI 123/63 U   

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https://dejure.org/1964,2076
BFH, 31.07.1964 - VI 123/63 U (https://dejure.org/1964,2076)
BFH, Entscheidung vom 31.07.1964 - VI 123/63 U (https://dejure.org/1964,2076)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 1964 - VI 123/63 U (https://dejure.org/1964,2076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Sonder-AfA (Absetzung für Abnutzung) für einzelne Teile oder Anlagen eines nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes - Abschreibung eines vom Vernmieter übernommenen Aufwandes für den Umbau eines Ladens oder Schaufensters

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von besonderen über den einheitlichen AfA-Satz für das Gesamtgebäude hinausgehende Sonder-AfA für einzelne Teile oder Anlagen bei einem nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäuden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 80, 223
  • BStBl III 1964, 555
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.12.1962 - VI 270/61 S

    Zulässigkeit einer gesonderten Absetzung für Abnutzungen (AfA) für Umbaukosten

    Auszug aus BFH, 31.07.1964 - VI 123/63 U
    Der Senat hat in dem Grundsatzurteil VI 270/61 S vom 14. Dezember 1962 (BStBl 1963 III S. 89, Slg. Bd. 76 S. 247) in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung entschieden, daß im allgemeinen bei einem nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäude besondere über den einheitlichen AfA-Satz für das Gesamtgebäude hinausgehende Sonder-AfA für einzelne Teile oder Anlagen nicht zulässig seien.

    Er hat aber im Urteil VI 270/61 S a.a.O. auch auf die Entscheidung des Reichsfinanzhofs IV 10/41 vom 8. Mai 1941 (RStBl 1941 S. 548) hingewiesen und ausgeführt, daß unter besonderen Umständen eine gesonderte AfA zuzulassen sei, nämlich wenn mit Sicherheit anzunehmen sei, daß die wirtschaftliche Nutzungsdauer der durch den Umbau geschaffenen Anlagen kürzer sein werde als die technische Nutzungsdauer der Anlagen oder des Gesamtgebäudes.

    In der Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI 270/61 S a.a.O. ist zwar erwähnt, daß die Wettbewerbsverhältnisse in Großstädten den privaten Hausbesitzer dazu zwingen könnten, Aufwendungen für die Modernisierung des vermieteten Ladens und der Schaufenster nach den Wünschen seines Mieters auf sich zu nehmen.

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Es bezog sich im wesentlichen auf die ständige Rechtsprechung des BFH, nach der für Gebäude, die zum Privatvermögen gehören, -- anders als bei Gebäuden des Betriebsvermögens -- grundsätzlich nur einheitliche AfA gewährt werden könne (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1956 I 200/55 S, BFHE 63, 306, BStBl III 1956, 316; vom 14. Dezember 1962 VI 270/61 S, BFHE 76, 247, BStBl III 1963, 89; vom 31. Juli 1964 VI 123/63 U, BFHE 80, 223, BStBl III 1964, 555).

    bb) Andererseits haben die Rechtsprechung und ihr folgend die Praxis der Steuerverwaltung nach ursprünglich unterschiedlicher Behandlung (vgl. RFH-Urteile vom 3. Mai 1934 VI A 1897/32, StuW II 1934 Nr. 368; VI A 221/36; vom 8. Mai 1941 IV 10/41, RStBl 1941, 548) für Ladeneinbauten, Ladenumbauten und Schaufensteranlagen gesonderte AfA zugelassen, ohne daß zwischen Gebäuden des Betriebsvermögens und des Privatvermögens unterschieden wurde (vgl. BFH-Urteile I 82/56 U; VI 270/61 S; VI 123/63 U; vom 29. März 1965 I 411/61 U, BFHE 82, 123, BStBl III 1965, 291; vgl. auch Abschn. 42 Abs. 2 EStR 1963, Abschn. 42a Abs. 4 EStR 1972).

    Diese Begründung ist, worauf der Anrufungsbeschluß des VIII. Senats zutreffend hinweist, durch die neuere Gesetzgebung über Sonderabschreibungen von bestimmten Gebäudeteilen und -einrichtungen des Privatvermögens überholt (vgl. § 7b Abs. 2 EStG a. F.; § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe q EStG 1960 f. in Verbindung mit § 82a EStDV 1960 f.; § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchstaber r EStG 1971 in Verbindung mit § 82g EStDV 1971; siehe dazu Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Anm. 29h zu § 21 EStG, S. E 95; vgl. auch BFH-Urteil VI 123/63 U).

  • BFH, 31.08.1971 - VIII R 61/68

    Heizungsanlage - Fahrstuhlanlage - Be- und Entfüftungsanlage - AfA

    Im übrigen schloß sich das FG den BFH-Urteilen VI 270/61 S vom 14. Dezember 1962 (BFH 76, 247, BStBl III 1963, 89) und VI 123/63 U vom 31. Juli 1964 (BFH 80, 223, BStBl III 1964, 555) an.

    So werden gesonderte AfA für Laden- und Schaufenstereinbauten in Gebäuden jeder Art gestattet (vgl. Entscheidung des RFH VI A 1897/34 vom 3. Mai 1934, StuW 1934 Nr. 368; BFH-Entscheidungen VI 123/63 U vom 31. Juli 1964, a. a. O.; I 411/61 U vom 29. März 1965, BFH 82, 123, BStBl III 1965, 291), weil diese Einbauten vor Ablauf der technischen Nutzungsdauer aus wirtschaftlichen Gründen verbraucht werden.

    In dieser Hinsicht ist durch die BFH-Urteile VI 270/61 S (a. a. O.) und VI 123/63 U (a. a. O.) und Abschn. 42a Abs. 4 EStR die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäuden und solchen, die dem Privatvermögen zuzurechnen sind, im wesentlichen gewahrt, Für Gebäudeeinrichtungen wie die streitigen Fahrstuhl-, Heizungs-, Be- und Entlüftungsanlagen treffen die im BFH-Urteil I 411/61 U (a. a. O.) aufgestellten Voraussetzungen, die die Annahme eines selbständig bewertbaren Wirtschaftsguts rechtfertigen könnten, jedenfalls nicht zu.

  • BFH, 29.03.1965 - I 411/61 U

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Schaufensteranlage und einer

    Je nach den tatsächlichen Umständen können auch Schaufensteranlagen und Schaufensterbeleuchtungsanlagen für die AfA als selbständige Wirtschaftsgüter angesehen werden (vgl. für einen allerdings besonders gelagerten Fall das Urteil des Bundesfinanzhofs VI 123/63 U vom 31. Juli 1964, BStBl 1964 III S. 555).
  • BFH, 30.10.1970 - VI R 88/68

    Anschaffungskosten - Automatische Waschmaschine - Keller eines Mietwohngebäudes -

    Dies ist in der Entscheidung VI 123/63 U vom 31. Juli 1964 (BFH 80, 223, BStBl III 1964, 555) zwar für einen Laden- und Schaufensterumbau anerkannt worden, jedoch liegt eine höchstrichterliche Stellungnahme für den Einbau anderer Einrichtungen (z. B. Fahrstuhlanlagen, Sammelheizungsanlagen), die mit den Problemen im Streitfall eher vergleichbar wären, noch nicht vor.
  • BFH, 09.08.1966 - I 86/65

    Gewährung der Investitionszulage für Aufwendungen des Mieters zum Ausbau von

    Die besonderen Investitionen für die Herrichtung von Ladengeschäften seien in dem BFH-Urteil VI 123/63 U vom 31. Juli 1964 (BFH 80, 223, BStBl III 1964, 555) als Anschaffungskosten für besonders abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter angesehen worden.
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